Mit der Anmeldung anerkennen die TeilnehmerInnen die nachstehenden Weisungen:
In 2 Tagen sind je ca. 15 km Laufstrecke mit einer Höhendifferenz von 1000 m innerhalb von 8 Stunden mittels Skiern zurückzulegen. Der Marsch ist in Gruppen von mindestens 2 TeilnehmerInnen zu absolvieren. Es wird keine Rangliste erstellt.
Es kann in der Kategorie national oder international gestartet werden.
Kategorie national:
· Angehörige der Armee
· Mitglieder von anerkannten, ausserdienstlichen Vereinen (z.B. Unteroffiziersvereine)
· Behördliche Waffenträger (z.B. Polizei, Grenzwachtkorps, Festungswachtkorps)
· andere Teilnehmer (z.B. SAC, Skiclub, J+S)
Kategorie international:
· Angehörige einer ausländischen Armee
Die namentliche Anmeldung hat mit dem beigelegten Formular 'Anmeldung' bis zum 15. Februar 2012 gruppenweise inkl. der Bestellung des für den Lauf benötigten Materials zu erfolgen. Das Material wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für jede Patrouille ist der vorgedruckte Einzahlungsschein zu verwenden.
Anmeldegebühr:
Pro Teilnehmer CHF 110.-
Im Preis sind inbegriffen: Teilnahme am Lauf, 2 Übernachtungen, 1 Nachtessen, 2 Morgenessen, 2 Zwischenverpflegungen.
Für nichtbezogene Mahlzeiten werden keine Rückzahlungen geleistet.
Ohne Unterkunft und Verpflegung beträgt die Gebühr CHF 50.-
Einrücken/Besammlung/Ausgang/Entlassung
Angehörige der Armee (Kategorie national oder international) haben einen offiziellen militärischen Anzug zu tragen.
Marschtenue
Kategorie national:
Persönlicher TAZ 90 (Kälteschutzacke und Windhose) oder nach eigenen offiziellen Ausrüstungsvorschriften.
Kategorie international:
Ausrüstung nach eigenen offiziellen Vorschriften.
Zivilpersonen in eigener Skisportkleidung.
Es werden keine Marschkleider abgeben!
Obligatorisch für alle Teilnehmer: Lawinenverschüttetensuchgerät und Lawinenschaufel (werden wenn nicht vorhanden abgegeben)
Tourenskis: nach Möglichkeit eigene Skis mitnehmen. Armeeskis werden nur gemäss Anmeldung/Reservation abgegeben!
Die PatrouillenführerInnen sind verpflichtet, an der Meldestelle die Startbewilligung einzuholen. Bei dieser Gelegenheit sind auch allfällige Mutationen und finanzielle Differenzen zum einbezahlten Betrag zu regeln. Bitte keine Nachzahlungen per Post !
Aus Sicherheitsgründen sind die PatrouillenführerInnen verantwortlich für:
- das Zusammenhalten der Gruppe (Marschformation auf der Strecke)
- das korrekte Tragen des Lawinenverschüttetensuchgerätes
- Meldung der Gruppe am Start, an den Kontrollposten und am Ziel
- Anordnung von Marscherleichterungen unter Einhaltung der Tenuevorschriften
Die mit der Anmeldung bestellte Unterkunft (Gruppenräume) wird bei der Meldestelle zugeteilt.
Vom Freitag bis Sonntag kann der Arzt am Standort der Unterkunft konsultiert werden. Öffnungszeiten können den Tagesprogrammen entnommen werden.
Auszeichnungen der Kategorie international und national:
Alle TeilnehmerInnen, die den Lauf an beiden Tagen gemäss Bestimmungen des Reglementes erfüllen, erhalten die offizielle Auszeichnung.
Auszeichnungen der Kategorie national:
Der Schweizerische Winter-Gebirgsskilauf zählt für den Erwerb der Auszeichnung. Für die Bestätigung sind die Leistungshefte patrouillenweise an der Anmeldung abzugeben.
Das Erfüllen der verlangten Leistungen gilt als Wahlfachübung "Tagesmarsch auf Ski". Die Leistungshefte sind patrouillenweise an der Anmeldung anzugeben.
Gewinner dieses Wanderpreises, einer vom SUOV gestifteten Standarte, wird die Senioren-Patrouille (Männer und Frauen) mit dem höchsten Alters-Durchschnitt.
Gewinner dieses Wanderpreises, einer vom SUOV gestifteten Standarte, wird die Jugendpatrouille (Jünglinge und/oder Töchter) mit dem jüngsten Altersdurchschnitt. Mindestalter 16 Jahre. Gezählt werden die jüngsten vier Angehörigen der Patrouille. Bei gleichem Altersdurchschnitt entscheidet die kleinere Zahl absolvierter Läufe der vier berücksichtigten Patr-Angehörigen.
Gewinner diese Wanderpreises, einem vom UOV Obersimmental gestifteten Bergkristall, wird eine ausschliesslich aus weiblichen Teilnehmerinnen bestehende Gruppe nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Gruppe, die prozentual die meisten Neulinge mitbringt.
2. bei gleichem Prozentsatz, die grösser Zahl der Neulinge in der Gruppe
3. bei gleichem Prozentsatz und gleicher Zahl Neulinge in der Gruppe der kleinere Durchschnitt der Anzahl bestandener Läufe.
Sollte aus irgendeinem Grund der Lauf nicht stattfinden, behalten sich die Organisatoren das Recht vor, die Rückzahlung der Startgelder um einen Betrag zu reduzieren, der einen Teil der Kosten deckt. Materialverluste werden an Ort und Stelle einkassiert. Marschteilnehmer, welche die erlassenen Weisungen nicht befolgen, können disqualifiziert werden.
Die Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. Läufer, die der Schweizerischen Armee angehören oder angehört haben, sind bei der Militärversicherung nach deren gesetzlichen Bestimmungen versichert.